Und wieder mal wurden wir mit Rechnungen beglückt :-)
Das Amtsgericht schickt die Rechnung für die Eintragung der Grundschuld und das Finanzamt hätte gern die Grunderwerbssteuer von uns.
Da uns immer noch die Fälligkeitsbestätigung des Notars für den Grundstückskauf fehlt, gibt es auch erst mal kein Geld von der Bank. Die insgesamt ca. 2.500€ die bisher als Rechnungen eingetroffen sind müssen also erst mal vom Eigenkapital bezahlt werden.
Für die Grunderwerbssteuer haben wir glücklicher Weise 1 Monat Zeit, bis dahin sollte alles geklärt sein.
Hallo wir bauen auch das Life 2 mit Bösteinhaus mit dem Klinker 1707.
AntwortenLöschenHier noch ein Tipp zur Grunderwerbsteuer:
Man sollte innerhalb der vierwöchigen Frist einen Einspruch zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer
einlegen.Es läuft ein Verfahren über die rechmässgkeit.(BFH AZ II R 4/09)
Die Grundsteuer muss aber erstmal bezahlt werden.
Hallo, das hat sich leider erübrigt. Der BFH hat mit Beschluss vom 22. Juni 2010 -- II R 4/09 -- die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 13. November 2008 -- 4 K 826/2007 -- als unbegründet zurückgewiesen.
AntwortenLöschenAlso keine Hoffnung auf weniger Grunderwerbsteuer