22.09.2010 - Die erste Verzögerung

Post von der Stadt - aber leider nicht wie erwartet die Genehmigung sondern ein netter kleiner Hinweis.
Im ursprünglichen Bebauungsplan waren der Stellplatz und die Garage scheinbar an einer anderen Stelle geplant, daher der freundliche Hinweis der Stadt, dass "die Lage des 2. Einstellplatzes und die Außenwände der Garage abweichend vom hier gültigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan geplant sind. Hierfür können Sie einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplans stellen."

Nach Rücksprache mit der freundlichen Angestellten der Stadt brauchen wir dafür allerdings KEIN Formular ausfüllen - kaum zu glauben.
Ein einfaches Schreiben mit einer Begründung reicht aus. Auch die anschliessende Genehmigung dieses Befreiungsantrages ist wohl  sehr wahrscheinlich, warten wir es ab.
Aber, wie sollte es auch anders sein, NATÜRLICH fallen dafür zusätzliche Kosten an....

Fragt sich nur, warum böSteinhaus das nicht von vornherein bei der Ausstellung der Unterlagen berücksichtigt hat. Ist ja schliesslich nicht das erste Haus, was sie bauen.

Also bleibt nur die Hoffnung, dass sich das ganze nicht zu sehr verzögert.

2 Kommentare:

  1. Hallo,
    mal eine Frage: Hattet Ihr auch eine überraschende Abweichung von eigentlich erwarteter Wohnfläche und tatsächlicher? Wir haben im Bauantrag festgestellt, dass unser Haus eine ca. 15 qm geringere Wohnfläche hat als eigentlich geplant.

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  2. Wie man es nimmt. Es wird halt in den Unterlagen immer von GRUNDfläche geredet. Da geht man natürlich erst mal davon aus, dass es sich um die WOHNfläche handelt - was einen natürlich primär interessiert.
    Ich denke mal, dass ist ein geschickter Schachzug, um die Interessenten erst mal anzulocken, zumal die WOHNfläche auch nirgends erwähnt wird.

    Wir bauen das Life 2 - geworben wir da mit 160qm, Wohnfläche sind es aber nur 143qm.

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